Unterlagen für den Praxisalltag >> Fehlende aufschiebende Wirkung eines Widerspruches bei Genehmigungsverfahren für Heilmittel außerhalb des Regelfalles
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Fehlende aufschiebende Wirkung eines Widerspruches bei Genehmigungsverfahren für Heilmittel außerhalb des Regelfalles

Veröffentlicht am 19.03.2012


Die Praxiserfahrung zeigt, dass etliche Krankenkassen mit erheblichen Verzögerungen auf Patientenwidersprüche reagieren, die seitens der Patienten auf Grund der Ablehnung von Genehmigungen außerhalb des Regelfalles erhoben werden. Nur mittels mehrfacher Erinnerung antworten die Krankenkassen innerhalb von 7-10 Wochen. Meist sind jedoch mehrere Schriftwechsel notwendig, so dass sich die entgültige Entscheidung noch länger hinauszögert.
 
Da nach 12 Wochen/3 Monaten Therapiepause, ohnehin wieder mit einer Erstverordnung begonnen werden kann, verfolgen die Patienten aus verständlichen Gründen jene Ablehnungen nicht weiter.
Auf diese Weise ersparen sich die Krankenkassen die Vergütung etlicher Heilmittelverordnungen mittels dieser Ablehnungstaktik.
Die Leidtragenden sind die Patienten und jeder Beitragszahler durch Stagnation des Patientenzustandes auf Grund der Therapieunterbrechnungen, die mittelfristig damit zu höheren Behandlungskosten führen.
 
Für den BED e.V. eine unhaltbare Situation! Wir fordern daher eine aufschiebende Wirkung von Patientenwidersprüchen gegenüber Krankenkassen, bei allen Verordnungen außerhalb des Regelfalles, um die Krankenkassen zur zügigen Bearbeitung der Widersprüche anzuhalten, statt die Patienten und die Therapeuten übergebührlich Nachteile erleiden zu lassen.
So könnten Therapeuten ohne zeitliche Unterbrechung Ihre Behandlung an den zumeist schwer betroffenen Patienten durchführen und sich endlich darauf konzentrieren, was den Heilmittelerbringern wirklich am Herzen liegt:
Menschen zu helfen!
 
Diese Information haben wir daher dem Patientenbeauftragten Herrn Zöller, wie auch sämtlichen Mitgliedern des Gesundheitsausschusses zukommen lassen.


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