Veröffentlicht am 30.06.2023
Über die sogenannte Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes sind alle Heilmittelpraxen mit Kassenzulassung zu finden. So haben (zukünftige) Patient*innen, aber auch Verordnende etc. die Möglichkeit, Heilmittelpraxen z.B. an einem bestimmten Standort zu finden.
Der GKV-SV ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Liste der Leistungserbringer im Heilmittelbereich zu führen und öffentlich zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sind die zugelassenen Praxen gemäß Ergotherapievertrag dazu verpflichtet, die entsprechenden Daten an die für sie zuständige ARGE Heilmittelzulassung zu melden, welche diese dann zur Veröffentlichung weiterleiten.
Der GKV-Spitzenverband wies aktuell die ARGEn Heilmittelzulassung darauf hin, dass bisher erst sehr wenige Telefonnummern von Praxen zur Veröffentlichung auf der Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes angegeben wurden. Aufgrund von Datenschutzbestimmungen dürfen die zuvor im Rahmen Ihrer früheren Zulassungen mitgeteilten Telefonnummern und E-Mail-Adressen nicht automatisch von den Zulassungsstellen weitergeleitet werden.
Bitte prüfen Sie daher auch in Ihrem eigenen Interesse, ob Ihre hinterlegten Daten aktuell und vollständig sind. Nutzen Sie auch die Möglichkeit über Besonderheiten (z.B. Barrierefreiheit) zu informieren.
Gewünschte Änderungen richten Sie bitte an die für Ihren Praxisstandort zuständige ARGE Heilmittelzulassung.
Änderungen im vdek-Zuständigkeitsbereich können dabei bequem über das Zulassungsportal durchgeführt werden.