Veröffentlicht am 28.07.2023
Aktualisiert am 16.10.2026
Sofern die deutsche Rentenversicherung (DRV) Kostenträger einer Rehamaßnahme ist, können Reha-Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Heilmittel im Rahmen der Nachsorge veranlassen, um den Erfolg nachhaltig und langfristig zu sichern.
Kostenträger ist dann die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Inhalte zu erhalten: