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Veröffentlicht am 01.09.2023
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) ist gesetzlich verpflichtet, eine Liste der zugelassenen Heilmittelpraxen zu veröffentlichen. Es handelt sich um einen Service für potentielle Patient*innen.
Offenbar ist diese Liste derzeit erst zu knapp 30% befüllt.
Kontrollieren Sie daher bitte, ob Ihre Praxis dort mit den aktuellen Kontaktdaten und weiteren Angaben aufgelistet ist:
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Praxis nicht aufgeführt ist oder die Daten nicht vollständig oder aktuell sind, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Bundesland zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß § 124 Abs. 2 SGB V. Hier geht es zur
Sofern die für Sie zuständige ARGE in der Zuständigkeit des vdek liegt, melden Sie Ihre Daten bitte umgehend über das
In allen anderen Fällen können Sie für die Meldung das hier verlinkte Formular verwenden: