Veröffentlicht am 29.09.2023
Zum Infektionsschutz gehört auch der richtige Umgang mit Arbeits- und Schutzkleidung, welche grundsätzlich zu unterscheiden sind.
Der oder die Praxisinhabende ist verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der infektionsgefährdenden Tätigkeiten der Mitarbeitenden zu ermitteln. Daraus ergibt sich auch, ob und wann "normale" Arbeitskleidung ausreichend ist und wann Schutzkleidung getragen werden muss.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Inhalte zu erhalten: