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Studieren in den Therapieberufen: Statt sinnvoller Neuregelung, nur erneute Übergangslösung – Derzeitige Bundesregierung stiehlt sich aus der Verantwortung –

Veröffentlicht am 20.10.2023

© KI-generiert via Canva.com

Vollmundig stellte Bundesgesundheitsminister Lauterbach noch im letzten Jahr zeitnahe Lösungen für die veralteten Berufsgesetze der Therapieberufe in Aussicht. Nun wird deutlich, wie weit diese Versprechungen des Ministers von der Realität entfernt sind.

Mit dem gestern beschlossenen Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) wurde eine zeitlich unbefristete „Übergangslösung“ im Hinblick auf die hochschulischen Ausbildungen in den Therapieberufen formuliert, die mit Auslaufen der bisherigen Modellvorhaben zum 01.01.2025 in Kraft treten wird.

Im Ergotherapeutengesetz wird dazu ein neuer Paragraf 8b eingeführt, der es den Ländern freistellt, bisherige akademische Strukturen fortzuführen und neue Strukturen zu schaffen.

Das ist inhaltlich zwar zunächst richtig, um den Modellstatus der bisherigen Strukturen auflösen zu können. Allerdings vergisst der Gesetzgeber dabei, dass mit dem Ende des Modellstatus auch die bisherigen Finanzierungsmöglichkeiten und Kooperationen wegfallen.

Zudem bleibt die hochschulische Ausbildung damit an die inhaltlichen und weiterhin veralteten Ausbildungsvorgaben für die Berufsfachschulen gebunden.

Man könnte über diese sachlich fahrlässige Arbeitsauffassung des BMG hinwegsehen, wenn man tatsächlich von einer „Übergangslösung“ ausgehen dürfte. Dies ist jedoch mitnichten der Fall, denn in der Gesetzesbegründung wird ersichtlich, in welchem zeitlichen Horizont die Bundesregierung dabei denkt. Wörtlich heißt es:

„Nach der für 2024 geplanten Reform der Ausbildung in der Physiotherapie und dem derzeitig angestrebten Inkrafttreten des neuen Berufsgesetzes und der Verordnung frühestmöglich in 2025 sind auch die Berufsgesetze in der Logopädie bis 2026 und in der Ergotherapie bis 2027 sukzessive weiterzuentwickeln.“

Es bedarf sicherlich keiner hellseherischer Fähigkeiten, um die Bedeutung des Wortes „frühestmöglich“ zu erfassen und zu erkennen, dass die Bundesregierung das gesamte Paket in die nächste Legislatur verschieben möchte. Unverkennbar macht sich der Gesetzgeber hier im doppelten Sinn einen schlanken Fuß und überträgt die Verantwortung auf die Bundesländer und die kommende Regierung in der nächsten Legislatur.

Wir sehen diese Entwicklung mit großer Sorge, denn alle Fachkundigen sind sich einig, dass es zeitnah hochschulische Ausbildungsstrukturen in den Therapieberufen braucht, um die Gesundheitsversorgung auch zukünftig sicher zu stellen, ganz unabhängig von der Diskussion um eine Teil- oder Vollakademisierung.

Das fahrlässige Handeln der Bundesregierung kann nun dazu führen, dass jene über die Modellklausel so wichtigen aufgebauten Ausbildungsstrukturen nun wieder abgebaut werden, denn außer einer „Übergangslösung“ fehlt jegliche Perspektive für Forschung, Lehre und Berufsausübung.

In Zeiten knapper Länderkassen kann sich jeder vorstellen, wie die Länder in der Frage wohl entscheiden werden …

Doch auch für die fachschulische Ausbildung im Bereich der Ergotherapie ziehen dunkle Wolken auf. Wenn tatsächlich ein neues Berufsgesetz in der Physiotherapie zwei Jahre früher als in der Ergotherapie in Kraft treten sollte, einschließlich einer bundesweiten Schulgeldfreiheit und einer Ausbildungsvergütung, so benachteiligt dies die Ergotherapieausbildung erheblich und der Fachkräftemangel in der Ergotherapie würde darüber weiter verstärkt.

Das werden wir seitens des BED e.V. ganz sicher nicht zulassen. Wir haben eine juristische Überprüfung dazu bereits eingeleitet.

Wir werden darauf drängen, dass zumindest eine zeitgleiche Einführung der Ausbildungsvergütung noch erreicht wird.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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