Veröffentlicht am 24.11.2023
Der Weg ist damit endlich frei für den Sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Ergotherapie

© Canva / Ekaterina Bolovtsova, Text vom BED e.V.
Fast 13 Jahre hat es gedauert, etlicher Schriftsätze bedurft, mehrfache Revisionen erfordert, 2 Gutachten und einen Weg über alle Instanzen benötigt.
Ein Verbandsengagement, dass sich für alle Ergotherapeut*innen lohnt und aller Mühen wert war, freut sich der geschäftsführende Vorstand des BED e.V. Christine Donner, über den Sieg, denn:
Ergotherapeut*innen können nun endlich von ihrem Gesundheitsamt die sektorale Heilpraktikererlaubnis einfordern und damit OHNE eine ärztliche Verordnung ergotherapeutische Behandlungen durchführen. Damit ist der Weg offen, die eigene therapeutische Leistung direkt an Klient*innen abzugeben. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes ist unanfechtbar.
Der die Gesundheitsämter vertretende Anwalt hatte bis zuletzt alle juristisch möglichen Register gezogen, um den sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Ergotherapie zu verhindern, zumindest aber so lange wie möglich zu verzögern.
Was bringt die sektorale Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapie?
Das bringt mir als Ergotherapeut*in die sektorale Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Ergotherapie:
Lag der Anteil an Gesundheitsausgaben je Einwohner 2017 noch bei 11,5 % bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt, lag er im Jahr 2021 bereits bei 13,2 %.
Selbstzahlerleistungen gewinnen laut Statistischem Bundesamt stark an Bedeutung. Die privaten Haushalte bestreiten in zunehmendem Maße Ausgaben für Güter und Dienstleistungen im Gesundheitswesen aus eigenen Mitteln.
Rund 60 Milliarden Euro betrug der Selbstzahlermarkt in 2021. Tendenz weiter steigend.
Zum Vergleich: Die gesetzliche Krankenversicherung gab im selben Zeitraum 255,2 Milliarden Euro aus.
Bislang war dieser Weg Ergotherapeut*innen verschlossen. Dabei hat gerade diese Berufsgruppe viel zu bieten: Vom Neurofeedback über Händigkeitsdiagnostik, der Behandlung von Ängsten über Arbeitsplatz- und Hilfsmittelberatungen, therapeutische Intensivbegleitung in allen Lebenslagen, Angehörigenberatung, Professionelle Begleitung bei der Selbstentwicklung von Klient*innen, schmerztherapeutische Intervention bis hin zu tiergestützter Therapie und vieles mehr ...
So geht erfolgreiche Berufspolitik
Diese BED-Klage ist ein bestes Beispiel dafür, was erfolgreiche Berufspolitik braucht:
Einen langen Atem, strategische Planung, Mut und viel Einsatz. Dann geht man am Ende auch als Sieger vom Platz.
Dieses Vorgehen wenden wir daher auch mit gleicher Vehemenz im Hinblick auf die derzeit laufenden Sozialgerichtsverfahren für wirtschaftliche Preise in der Ergotherapie bei der Versorgung von Gesetzlich Versicherten an. Der Erfolg gibt uns recht.
Alle Verfahren werden von BED-Anwalt Christian Rohlfs durchgeführt, dem unser herzlichster Dank für seinen Einsatz gilt, ebenso wie Ergotherapeutin und Vorsitzende des BED Gabriele König, ohne die dieses Verfahren nicht möglich gewesen wäre.
Konkreter Ablauf zum sektoralen Heilpraktiker Ergotherapie
Was ist nun konkret zu tun, wenn man zukünftig eigenständig ergotherapeutische Leistungen ohne eine ärztliche Verordnung abgeben möchte?
Sie stellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt auf Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Ergotherapie mit Verweis auf die Aktenzeichen der Urteile: VGH 9 S 684/20, VG 9 K 1519/13 sowie BVerwG 3 B 32.22 und unter Beifügung ihrer Berufsurkunde sowie ihrem Lebenslauf, dem die beruflichen Erfahrungen und Kompetenzen zu entnehmen sind.
Die nicht in der ergotherapeutischen Ausbildung vermittelten Kenntnisse für eine eigenverantwortliche ergotherapeutische Heilkundetätigkeit sind hierbei nachzuweisen.
Zuständig für die Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis sind die jeweiligen Gesundheitsämter, welche jeweils entscheiden, in welcher Form die Kenntnisse nachgewiesen werden müssen. Üblich sind Entscheidungen nach Aktenlage bei erfolgreichem Abschluss einer entsprechenden Fortbildung. Möglich sind jedoch auch entsprechende Prüfungen durch die Gesundheitsämter.
Erforderlich sind:
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Kenntnisse der Grenzen der heilpraktischen Tätigkeit (red and yellow flags),
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Kenntnisse des beruflichen und gesetzlichen Rahmens,
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Kenntnisse und Fähigkeiten der eigenverantwortlichen Diagnosestellung von Erkrankungen und Verletzungen in diesem Kontext
Der konkrete Ablauf und die Dauer der Fortbildung zum sektoralen Heilpraktiker für Ergotherapie ist bei jeder Schule und in jedem Bundesland anders geregelt. Wir kümmern uns derzeit um gute Konditionen für diese Lehrgänge.
Blick in die Zukunft
Im Rahmen der geplanten Modernisierung der Berufsgesetze streben wir die unmittelbare Erlaubnis für Ergotherapeut*innen an, mit dem Berufsabschluss direkt die Befähigung zu erwerben ihre beruflichen Tätigkeit auch ohne ärztliche Verordnung auszuüben: Mit-Ergotherapie-die-Zukunft-gestalten-Positionspapier-BED eV.pdf (bed-ev.de). Dafür müssen noch so einige politische Hürden genommen werden. Bis es so weit sein kann, wird daher noch einige Zeit vergehen.
Bei Rückfragen, Klärungsbedarf oder aber Schwierigkeiten sind wir wie immer gerne für Sie persönlich da unter:
Telefon: +49 6438 9279 000
E-Mail: info@bed-ev.de