Veröffentlicht am 07.12.2023
Aktualisiert am 29.11.2024

Foto © Adobe Stock - Srdjan, Text vom BED e.V.
Verschenken Sie kein Geld
Voraussetzungen für 1.000 € -Pauschale
- EINE durchgeführte Videotherapie pro Jahr,
- Vertrag mit einem zertifizierten Videodienstanbieter, z.B. kostenfrei bis 25.10.2026 durch kostenfreie Vor-Registrierung bei TherapieFix UND
- Nachweis über den Kauf einer Hardwarekomponente, z.B. Kabel, Kamera, Maus, Tablett, PC, o.ä., wobei der Kaufpreis im jeweiligen Jahr auch deutlich unter 1.000 Euro liegen kann
Der Antrag für 2024 muss noch innerhalb 2024 gestellt werden. Gerne beraten wir Sie!
Details und Empfehlungen finden Sie in unserem Artikel:
ACHTUNG Verwechselungsgefahr: Lassen Sie sich im GKV-Antragsportal nicht vom rot geschriebenen Hinweis zu den neuen TI-Pauschalen irritieren, da dies etwas anderes ist.
Bzgl. Videotherapie können Ergotherapiepraxen folgendes beantragen:
Pauschale Abgeltung der Kosten für telemedizinische Leistungen Ergotherapie (ERGO-TML)
Bei Fragen sind wir immer gerne für Sie da.
Ihr Team vom BED e.V.
06438 9279 000