Veröffentlicht am 05.01.2024
Begründung bei Unterbrechung verpflichtend
Verordnungsunterbrechungen von mehr als 14 Tagen müssen immer mit einer Begründung versehen werden.
Insbesondere die Barmer nutzt derzeit fehlende Unterbrechungsbegründungen für Absetzungen. Verschenken Sie also kein Geld, sondern achten Sie darauf, dass bei Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen eine Begründung auf der Verordnung notiert wird.
Ein Buchstabe reicht
Vertraglich ist geregelt, dass Sie als Begründungsangabe nur einen Buchstaben auf der Verordnung notieren müssen:
- K = Krankheit Patient*in oder Therapeut*in
- F = Ferien oder Urlaub Patient*in oder Therapeut*in
- T = therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung
Der Eintrag des Buchstaben K, F, T vor dem nächsten Behandlungsdatum auf VO-Rückseite ist als Begründung ausreichend.
Weitere Infos zu Verordnungsunterbrechungen
Beachten Sie auch unsere Stichwortinfo Verordnungsunterbrechung