Veröffentlicht am 04.05.2012
Aktualisiert am 19.05.2023
Kleine und große Außenstände säumiger Patient*innen und Krankenkassen können Sie selbst mit einem einzigen Bescheid über das Online-Mahnverfahren eintreiben, statt auf Anwälte oder Inkassounternehmen zurückgreifen zu müssen. Erstellen Sie ganz einfach Ihren gerichtlichen Mahnbescheid auf der Internetseite www.mahngerichte.de, dem gemeinsamen Auftritt aller Mahngerichte der Bundesländer.
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