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BLANKO-Schnipsel 05: Kein Regress für Heilmittelerbringende

Veröffentlicht am 01.03.2024

 

Gibt es bei BLANKO Regress für die Heilmittelerbringenden?

NEIN. Unkalkulierbare Regressforderungen wie bei der Ärzteschaft sind im Heilmittelbereich ausgeschlossen.

Stattdessen: Klares Ampelsystem.

 

Wie sieht das aus?

In der grünen Phase gilt: freie Fahrt mit therapeutischer Begründung, wobei die Dokumentation wichtig ist!

In der gelbe Phase heißt es: weiter freie Fahrt mit dokumentierter therapeutischer Begründung, evtl. kommt ein „Info-Brief“ von der Krankekasse.

Die rote Phase darf bei individuellem Heilmittelbedarf zur Erreichung der Therapieziele mit begründeter Dokumentation genutzt werden. Dabei gibt es einen Vergütungsabschlag von 9% auf die Zeiten, die über die gelbe Phase hinausgehen.

9% Vergütungsabschlag ist aber ganz schön hart.

Ja, aber die rote Phase wird extrem selten zum Einsatz kommen.

 

Warum?

  • 1x BLANKO (16 WO) grün/gelb >= OBM im Verordnungsfall bei Nicht-BLANKO

(bei SB1 2x10er, bei PS3 2x20er, bei PS4 4x10er)

Da bei einer BLANKO (16 Wo) innerhalb der grünen oder gelben Phase mindestens so viele Zeitintervalle erbracht werden können, wie bei Nicht-BLANKO im Verordnungsfall die orientierende Behandlungsmenge (OBM) umfasst. Dabei bezieht sich die OBM immer auf mehrere VOen (bei SB1 2x10er, bei PS3 2x20er und bei PS4 4x10er VOen).

SB1

Grüne Phase: 32 Zeitstunden in 16 Wo
Gelbe Phase: 44 Zeitstunden in 16 Wo
(= durchschnittlich 11 ZI (= 2 ¾  Zeitstd.) pro Woche)

  1. OBM: 12,5 Std auf 2x 10er VOen

PS3 und PS4

Grüne Phase: 44 Zeitstunden in 16 Wo
Gelbe Phase: 50 Zeitstunden in 16 Wo
(= durchschnittlich 12,5 ZI (= gute 3 Zeitstd.) pro Woche)

  1. OBM: 50 Std. auf 2x 20er VOen oder 4x 10er VOen

Solange man diese Zeiten nicht überschreitet, gibt es keinen Vergütungsabschlag.

 

44 Zeitstunden in 16 Wochen ist wirklich ziemlich viel bei SB1. Und 50 Zeitstunden in 16 Wochen bei psychisch-funktionell, also durchschnittlich gut 3 Stunden pro Woche – damit wird man in den meisten Fällen sicherlich auskommen.

Und wenn ich länger als diese 3 Stunden in einer Woche behandle, dann gibt es den Vergütungsabschlag?

NEIN, nur wenn in den 16 Wochen INSGESAMT die gelbe Phase überschritten wird. Was in einzelnen Wochen passiert, ist dafür unerheblich.

Der Abschlag bezieht sich auch ausschließlich auf die Zeiten, die über die gelbe Phase hinausgehen. Solange die gelbe Phase nicht überschritten wird, passiert auch kein Abschlag. Du hast es also selbst in der Hand.

 

Das klingt gut!

 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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