Unterlagen für den Praxisalltag >> Aushangpflichtige Gesetze - Verpflichtung für Arbeitgeber!
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Aushangpflichtige Gesetze - Verpflichtung für Arbeitgeber!

Veröffentlicht am 04.05.2012


Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet seine Mitarbeiter über das jeweils aktuelle Arbeitsschutzrecht zu informieren.
Um sicher zu gehen stets über die aktuelle Gesetzgebung zu informieren, sind jährlich aktualisierte Fassungen an das "Schwarze Brett" zu hängen oder den Mitarbeitern auf den eigenen Rechnern/Servern der Praxis zur Verfügung zu stellen.
 
Dies verursacht Kosten zwischen 30-50 EUR jährlich.
Der Bundesanzeiger-Verlag stellt die aktuellen Aushangpflichtige Gesetze hingegen kostenfrei als E-Book zur Verfügung:

Aushangpflichtige Gesetze
 
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern die Gesetze daher online zur Verfügung, denn der Ausdruck ist nicht gestattet.
Tragen Sie sich eine Erinnerung einmal jährlich Ende Januar wiederholend in Ihren Terminplaner ein, um das E-Book entsprechend zu aktualisieren.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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