Veröffentlicht am 04.04.2024
Die DAK-Gesundheit informierte uns in einem Schreiben darüber, dass ab dem 01.05.2024 die GfS GmbH als Dienstleistungsunternehmen die Heilmittelabrechnungen für die DAK-Gesundheit entgegennehmen wird.
Neben der Daten- und Belegannahme wird die GfS GmbH auch die vollständige Bearbeitung der Abrechnungen von Heilmitteln nach § 32 SGB V und Kurmitteln nach § 23 Abs. 2 SGB V für die DAK-Gesundheit übernehmen. Zuvor war dies die Aufgabe der DAVASO GmbH. Das Kostenträgerverzeichnis wird entsprechend angepasst.
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