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Hochwasser-Sonderregelungen des GKV-SV für Bayern und Baden-Württemberg

Veröffentlicht am 07.06.2024

Mit Schreiben vom 05.06.2024 hat der GKV-Spitzenverband über Ausnahmeregelung zum Behandlungsort sowie zur Abrechnung für beschädigte oder verlorengegangene Verordnungen bei vom Hochwasser betroffenen Heilmittelpraxen in Bayern und Baden-Württemberg informiert.
 
Für betroffene Praxen gilt:
  • Behandlungen können außerhalb der Praxisräume erbracht werden; Heilmittel für die kein Hausbesuch verordnet ist, dürfen im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden (die Einheiten sind mit "HW" auf der Verordnungsrückseite zu kennzeichnen, Anspruch auf Hausbesuchsvergütung besteht jedoch nicht)

  • Die Einhaltung vertraglicher Anforderungen zu Mindestöffnungszeiten, räumlichen und sachlichen Mindestvoraussetzungen, zur Meldung von Mitarbeitenden und Maßnahmen der Qualitätssicherung werden nicht geprüft

  • Es gelten gesonderte Abrechnungsregelungen für beschädigte oder verlorengegangene Verordnungen, für vor Hochwasserbeginn durchgeführte Behandlungen. Bereits durchgeführte Behandlungen können auch in diesen Fällen abgerechnet werden. Welche Variante für Ihre Situation geeignet ist entnehmen Sie dem unten verlinkten Schreiben oder kontaktieren uns, wir unterstützen Sie gerne.

Die Ausnahmeregelungen sind bis zum 31.12.2024 befristet.

 
Das komplette Schreiben mit den konkreten Ausnahmeregelungen finden Sie hier:
 
 
Betroffene Praxen können Sich jederzeit beim BED e.V. melden, wir sind gerne für Sie da:
Telefon: 06438 9279 000
E-Mail: info@bed-ev.de
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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