Veröffentlicht am 07.06.2024
Die bayerische Staatsregierung stellt Soforthilfen für die von den Hochwasser und Starkregenereignissen Betroffenen bereit. Neben der Unterstützung für betroffene Privathaushalte werden auch Unternehmen und Angehörige freier Berufe finanziell unterstützt.
Die detaillierten Richtlinien zur Umsetzung dieser Hilfsmaßnahmen werden derzeit erarbeitet. Geplant ist, dass Angehörige Freier Berufe Soforthilfen von bis zu 200.000 Euro erhalten können. Die konkreten Informationen zur Richtlinie und zur Antragsstellung werden nach der Erarbeitung bei den Regierungsbezirken abrufbar sein.
Auszug Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei:
"[...] Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt.
Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien umgehend, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten. Dabei gelten folgende Eckpunkte:
Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung. [...]"
Die vollständige Pressemitteilung vom 04.06.24 finden Sie hier.
Betroffene Praxen können Sich jederzeit beim BED e.V. melden, wir sind gerne für Sie da:
Telefon: 06438 9279 000
E-Mail: info@bed-ev.de