Veröffentlicht am 29.05.2012
Wenn Ärzte in Ihrem Umfeld von der Einleitung eines Regressverfahrens betroffen sind, sollten Sie diesen unbedingt folgende Artikel der Ärztezeitung zur Kenntnis geben:
Seit dem 01.01.12 gilt nämlich:
Beratung vor Regress
Die konkreten Regelungen zur Umsetzung des Sachverhaltes jedoch, werden erst im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes erwartet.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr will die das Prinzip Beratung vor Regress auch für Prüfverfahren, die zu Beginn 2012 bereits eröffnet waren.
Das sollte Hoffnung für die bereits laufenden Prüfverfahren geben.
Wir raten daher den betroffenen Ärzten an, das Prüfverfahren vorläufig bis zu dem Zeitpunkt "einzufrieren", an dem sämtliche offene Fragen zur Umsetzung des Prinzips auch geklärt sind.
Unklar ist nämlich außer der Frage, zu welchem Zeitpunkt das Prinzip gilt, auch was mit "Wiederholungstätern" passiert, die schon einmal beraten wurden oder ob das Prinzip auch für Medizinische Versorgungszentren Anwendung findet und was bei einem Betreiberwechsel gilt.
Jeder Ergotherapeut hat darüber hinaus die Möglichkeit die örtlichen Lokalpolitiker mit dem Thema zun konfrontieren, um den Druck auf das zuständige Bundesministerium zu erhöhen, damit diese die fehlenden Vorgaben auch zeitnah beschließen. Der BED e.V. unterstützt Sie hierbei gerne.
Befassen Sie sich zudem generell mit den Besonderheiten Ihres KV-Gebietes wie z.B. den jeweiligen Praxisbesonderheiten, die nicht in das ärztliche Budget fallen, den Prüfvereinbarungen und den Richtgrößenvereinbarungen.
Hierzu können Sie ebenfalls beim BED e.V. Unterstützung anfordern.