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Veröffentlicht am 02.07.2012
Die Regierung erweitert in der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) den Grundsatz: Beratung vor Regress um den Zeitraum vor dem 31.12.2011 und ist damit auch für bereits laufende Wikrtschaftlichkeitsprüfungen gültig.
Damit kann kein Arzt wegen seiner Verordnungen in Regress genommen werden kann, wenn er nicht zuvor in Bezug auf sein Verordnungsverhalten beraten worden ist!Wir berichteten bereits über die geplante Klarstellung:
Trendwende in Niedersachsen - Doch keine Richtgrößenprüfung für 2010!Siehe auch:
aerzteblatt.de | Bundestag verabschiedet AMG-Novelle Informieren Sie daher unbedingt die Ärzte Ihres Umfeldes über diese Entlastung.