Veröffentlicht am 02.07.2012
Aktualisiert am 05.08.2026
Das Heilmittelwerbegesetz wurde 2012 liberalisiert. Seitdem ist es grundsätzlich zulässig, außerhalb von Fachkreisen Personen in Berufskleidung oder Angehörige von Heilberufen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu zeigen.
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