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Heilmittelverordnung in Niedersachsen

Veröffentlicht am 30.07.2012

Mittlerweile liegt der Bericht der niedersächsischen Landesregierung vor wie Sie folgend entnehmen können. KA_Heilmittelverordnung
Der Bericht wurde beschönigt, worauf der BED e.V. neuerlich Stellung dazu bezog.
 
Wir erwarten und fordern daher erneut die Rückmeldung der Landesregierung.
 
Die Linken setzen sich in Niedersachsen sehr für die Heilmittelerbringer ein und haben die kleine Anfrage an die Regierung dazu vormals eingereicht.
 

 
Guten Tag sehr verehrte Frau Berger,
 
Herzlichen Dank für Ihre Mühen!
Hierzu können wir sogleich Stellung nehmen, da der Bericht der Landesregierung beschönigt wurde, wie in Baden-Württemberg zunächst auch, was folgend bewiesen wird!
 
Die Landesregierung in Niedersachsen proklamiert:
..."Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die geänderten Prüfanforderungen in ihrer Praxis zu berücksichtigen. Dies hat möglicherweise dazu geführt, dass vereinzelt Heilmittelerbringerinnen und -erbringer eine veränderte Prüfpraxis wahrnehmen. Anhaltspunkte für eine Verschärfung der Prüfpraxis in Niedersachsen sind der Landesregierung bisher nicht bekannt."
 
Kommentar des BED e.V.
Zunächst wurde die Zeitangabe klug gewählt, denn seit 2009 gibt es eine Verschärfung der Prüfpraxis, durch ein früheres Urteil: Az: B 1 KR 4/09 R . Wichtig wären daher Vergleichszahlen von 2005-2008 und besagten Zahlen von 2009-2012, da ansonsten gar nicht beurteilt werden kann, ob 6,53 % eine Verschärfung darstellen oder nicht. Ich bin mir sicher, dass die AOK NS diese Zahlen damals "leider" noch nicht erhoben haben wird, wenn man danach fragt.
 
In dem zitierten Gerichtsurteil: B 1 KR 23/10 R ging es nur um einen klaren Verstoß gegen die Heilmittelrichtlinie, die verständlicherweise zu einer Absetzung des strittigen Betrages führte. Das Gerichtsurteil sagt hingegen nichts dazu aus, wie mit offensichtlichen Formfehlern auf Verordnungen umgegangen wird und das Gerichtsurteil sagt auch nichts dazu aus, dass Therapeuten keine Möglichkeit der Nachbesserung mehr haben sollen.
 
Unabhängig von den vorherigen Ausführungen sehen 6,53 % in der Tat auf den ersten Blick nach nicht viel aus, im Verhältnis zur Verordnungsmenge jedoch, ist jede 15. Verordnung betroffen.
Das lässt sich beim besten Willen nicht herunterspielen, wenn man bedenkt, dass pro Abrechnungsturnus und Therapeut zwischen 20- 60 Verordnungen eingereicht werden, deren Rezeptwert grob über alle Heilmittelbereiche hinweg, zwischen 220 und 360 EUR liegen.
Pro Abrechnung werden also 1-4 Verordnungen abgesetzt also wenigstens zum Teil nicht vergütet.
Wurden sämtliche der 221.631 Verordnungen einbehalten und nicht vergütet ergibt das allein für die AOK NS eine Ersparnis die zwischen 48.758.820 EUR und 79.787.160 EUR liegt.
Diese Summen lassen sich nicht als Peanuts bezeichnen.
 
Die Landesregierung erläutert:
..."Die Verbände der Krankenkassen in Niedersachsen haben auf Nachfrage mitgeteilt, dass den Heilmittelerbringerinnen und -erbringern nachträgliche Korrekturmöglichkeiten eingeräumt werden."...
Diese Aussage ist schlichtweg falsch, wie wir mit einem angehängten Schreiben der AOK NS (Absetzung der AOK Niedersachsen) beweisen können.
Dort schrieb die AOK NS:
 
Die Verordnung dazu wurde einbehalten. In diesem Fall haben wir den Klageweg beschritten und gewonnen:
http://www.up-aktuell.de/news/2012/07/keine-rechnungskurzung-wegen-fehlender-arztunterschrift-19104.html
 
Dennoch ändert die AOK Ihre Prüfpraxis bei Formfehlern nicht:
 
Dies sieht man z.B. am Fall M.: siehe Anhang. Absetzung einer längeren Therapiepause durch Urlaub. Die Therapeutin hatte lediglich vergessen dies auf der Verordnung einzutragen. Die Verordnung wurde einbehalten.
Als sich der BED e.V. einmischte, wurde Frau M. die Verordnung vergütet.
 
Weiterer Fall: S.: Vollständige Vergütungskürzung auf Grund einer falschen Frequenz. Die Therapeutin hatte aber lediglich vergessen die geänderte Frequenz zu begründen.
Der Widerspruch durch den BED e.V. läuft noch.
 
Spätestens jetzt sollte der Landesregierung die Verschärfung der Prüfpraxis in Niedersachsen deutlich werden. Das ist die Spitze des Eisberges wenn man eben bedenkt, dass jede 15. Verordnung nicht oder nur zum Teil vergütet wird. Viele Therapeuten trauen sich nicht Einspruch zu erheben, weil die Sachbearbeiter der Krankenkassen am Telefon behaupten, die Lage sei für den Therapeuten aussichtslos.
 
Nachträgliche Korrekturen sind nach unseren Ausführungen also nicht möglich, da die Verordnungen schlichtweg einbehalten werden!
 
Die Landesregierung führt weiter aus: "Der Verband der Ersatzkassen (vdek) erarbeitet mit den Berufsverbänden der Physiotherapeutinnen und -therapeuten auf Bundesebene..."
Kommentar des BED e.V.: Was ist mit den Abrechnungsproblemen der Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen?
 
Wir sehen daher sehr wohl Bedarf und die Notwendigkeit, dass die Landesregierung auf dieses Prüfvorgehen der Krankenkassen reagiert.
 
Wir freuen uns auf Ihre neuerliche Rückmeldung!

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