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Veröffentlicht am 24.09.2012
Der Bundesrat stimmte am 21.09.12 dem Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften zu (AMNOG).
Für Ergotherapeuten ist diese Information deshalb wichtig, da der Gesetzgeber nun bestimmt hat, dass kein Arzt in Regress genommen werden kann, wenn er zuvor nicht beraten wurde.
Ein weiterer Schritt aus Sicht des BED e.V. in die richtige Richtung, um zukünftig die Regressangst der Ärzte einzudämmen und somit weiterhin die Ausstellung medizinisch notwendiger und wirtschaftlich sinnvoller Heilmittelverordnungen sicherzustellen.