Veröffentlicht am 22.11.2012
Die gute Nachricht zuerst: Weiterhin gilt es für die Heilmittelerbringer auf längere Sicht als unwahrscheinlich, dass diese ein bestimmtes QM-System zwingend einzuführen haben, um als Praxis für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie oder Podologie eine Kassenzulassung zu be- oder zu erhalten.
Da dieses Thema dennoch von allgemeinem Interesse ist, wollen wir Ihnen die neuesten Entwicklungen im Bereich des Qualitätsmangementes zur Kenntnis geben.
Kaum hat sich ein Qualitätsstandard mit viel Druck und Nachhilfe bei den Arztpraxen etabliert, kommt ein Nachfolger daher.
Dieser setzt zwar auf der 9001er Norm auf, enthält aber laut Aussage vom TÜV Süd einige Ergänzungen und wurde erstmals direkt auf Einrichtungen im Gesundheitswesen ausgerichtet.
Dennoch wird von Fachleuten der Aufwand recht hoch eingeschätzt für eine Ein-Mann-Praxis die Din Norm 15224 zuzuschneiden.
Die elf Kriterien der neuen Norm, sowie weitere Informationen erhalten Sie hier:
Ärzte Zeitung:
Arztpraxen blühen neue QM-Standards