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Veröffentlicht am 28.11.2012
Immer häufiger fragen Praxisinhaber, ob es Ihnen möglich sei, Patienten direkt selbst in die Praxis und/oder wieder nach Hause zu befördern.
Dazu haben wir die zuständige Fahrerlaubnisbehörde angefragt.
Entgeltliche oder geschäftsmäßig (also eine auf Wiederkehr des Patienten ausgerichtete unentgeltliche Dienstleitung) veranlasste Personenbeförderung erfordert sowohl eine Mietwagengenehmigung als auch die Beantragung eines Personenbeförderungsscheines für den Fahrer.
Da die Beantragung mit recht hohen Kosten und viel zeitlichem Invest verbunden ist, raten wir vornehmlich zur Kontaktaufnahme mit örtlichen Mietwagen- bzw. Beförderungsunternehmen.
Anders als bei Taxiunternehmen können hier alternative Konditionen und Preise vereinbart werden.
Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.