Veröffentlicht am 12.07.2024

Das Polizeiverwaltungsamt in Sachsen teilte uns mit, dass nach rechtlicher Prüfung unserer Anfrage die für in der GKV versicherte Patienten geltende Regelung zu den „Blanko-Verordnungen“ nach § 125a SGB V im Bereich der Ergotherapie für Heilfürsorgeberechtigte der sächsischen Polizei entsprechende Anwendung findet.
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