Veröffentlicht am 12.07.2024
Aktualisiert am 26.06.2025

Das Polizeiverwaltungsamt in Sachsen teilte uns mit, dass nach rechtlicher Prüfung unserer Anfrage die für GKV-versicherte Personen geltenden Regelungen inkl. der Abrechnungsmodalitäten zu den „Blanko-Verordnungen“ nach § 125a SGB V im Bereich der Ergotherapie für Heilfürsorgeberechtigte der sächsischen Polizei ebenfalls angewendet werden.
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