Veröffentlicht am 12.07.2024
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Bundesvorgabe
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz vom Dezember 2023 enthält Übergangsvorschriften für die Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie, wonach die Bundesländer bestimmen können, dass die Ausbildung statt an Berufsfachschulen auch an Hochschulen durchgeführt werden kann. Diese Regelungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft und sollen übergangsweise bis zur Wirksamkeit neuer Berufsgesetze die rechtliche Grundlage für hochschulische Ausbildungsgänge bilden.
Die bisher gültige Rechtsgrundlage waren die in den Berufsgesetzen vorgesehenen Modellklauseln (z. B. § 4 Abs. 5-7 ErgThG), deren Gültigkeit zum 31.12.2024 ausläuft.
Umsetzung auf Landesebene
Die bayerische Staatsregierung plant nun die notwendige Umsetzung der Vorgaben des Pflegestudiumstärkungsgesetzes in Landesrecht. Hier soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Studiengänge, die bisher unter die Modellklausel in Bayern fielen, weitergeführt werden können. Aber eben nur diese und keine neu eingerichteten Studiengänge.
Fehlende Möglichkeit ergotherapeutischer Studiengänge in Bayern
Letzteres hat für die Ergotherapie eine besondere Bedeutung, da es bisher keine Modellstudiengänge in Bayern gibt und somit deren Errichtung dann bis zum Inkrafttreten des neuen Berufsgesetzes ausgeschlossen wäre. Da nach dem Plan der Bundesregierung die Ergotherapie erst an dritter Stelle nach der Physiotherapie und der Logopädie mit einem modernisierten Berufsgesetz rechnen darf, wäre die Errichtung ergotherapeutischer Studiengänge sogar auf nicht absehbare Zeit ausgeschlossen.
Stellungnahme des BED zur Gesetzgebung
In unserer Stellungnahme weisen wir erneut auf die besondere Bedeutung der Ergotherapie für die Herausforderungen des demografischen Wandels hin und fordern auch für die Ergotherapie eine rechtliche Grundlage zur Errichtung von hochschulischen Ausbildungen in Bayern im Gesetz zu verankern.