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Veröffentlicht am 09.01.2013
Die AOK PLUS erklärt einen Genehmigungsverzicht für alle Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls vom
Ausstellungszeitraum 1. Januar 2013 bis 30. Juni 2013. Das heißt, in diesem Zeitraum ausgestellte Verordnungen außerhalb des Regelfalls müssen nicht zur Genehmigung eingereicht werden. Diese Befreiung bezieht sich
ausschließlich auf Genehmigungen einzelner Verordnungen.
Für eine
langfristige Genehmigung muss weiterhin in jedem Fall ein
Antrag gestellt werden, auch wenn die Diagnose in der Liste für die langfristigen Genehmigungen steht.