Veröffentlicht am 29.08.2024
Mehrfache Bestätigung von Seiten des GKV-SV gibt Sicherheit
Ausstellung währenddessen zulässig
Bereits während der Vertragsverhandlungen sowie erneut in wiederholten Gesprächen zu diesem Thema sowohl im März als auch im August dieses Jahres (2024) bestätigte der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die gemeinsame Auffassung, dass während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung bereits eine nachfolgende Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe ausgestellt werden darf.
Beginn erst nach Ablauf vorheriger Blanko
Die Regelung in § 2 Absatz 4 des Blankovertrages Ergotherapie bezieht sich insofern ausschließlich darauf, dass die nachfolgende Verordnung erst nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden darf.
Es gilt also
Ausstellung
Darf eine weitere Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe schon während der 16-wöchigen Gültigkeit einer vorherigen Blankoverordnung ausgestellt werden?
Ja.
Beginn
Darf eine weitere Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe schon während der 16-wöchigen Gültigkeit einer vorherigen Blankoverordnung begonnen werden?
Nein.
Beispiel 1
Zwei Verordnungen mit zweitstellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe:
1. VO: Blankoverordnung
Ausstellungsdatum |
Di |
14. Mai 2024 |
(KW 20) |
Gültigkeit bis: |
Di |
03. Sept. 2024 |
(KW 36) |
2. VO: Blankoverordnung
Ausstellungsdatum |
Do |
29. Aug. 2024 |
(KW 35) |
Beginn zulässig ab: |
Mi |
04. Sept. 2024 |
(also nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung) |
Beginn bis spätestens: |
Do |
26. Sept. 2024 |
(KW 39, innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum) |
Gültigkeit bis: |
Do |
19. Dez. 2024 |
(KW 51) |
Beispiel 2
Zwei Verordnungen mit zweitstellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe:
1. VO: Blankoverordnung
Ausstellungsdatum |
Di |
14. Mai 2024 |
(KW 20) |
Gültigkeit bis: |
Di |
03. Sept. 2024 |
(KW 36) |
2. VO: Nicht-Blankoverordnung
Ausstellungsdatum |
Do |
29. Aug. 2024 |
(KW 35) |
Beginn zulässig ab: |
Mi |
04. Sept. 2024 |
(also nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung) |
Gültigkeit bis alle zulässigen verordneten Behandlungseinheiten unter Einhaltung der Unterbrechungsfristen abgearbeitet sind. |
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