Veröffentlicht am 11.10.2024
Durch das Wachstumschancengesetz treten ab 01.01.2025 neue Regelungen für das Ausstellen und Empfangen von Rechnungen in Kraft.
Definition E-Rechnung
Eine E-Rechnung (alternative Schreibweise eRechnung) ist nach der EU-Richtlinie 2014/55/EU eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format (XML) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und somit eine elektronische Verarbeitung beim Empfänger ermöglicht.
Eine im PDF-Format, JPEG oder PNG versendete Rechnung gilt somit nicht als elektronische Rechnung.
Bitte loggen Sie sich ein oder klicken Sie hier um Ihren Mitgliedsantrag auszufüllen.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.