Veröffentlicht am 31.10.2024
Zum Jahreswechsel 2024/2025 tritt bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine Änderung in Kraft: Der Übergang vom 5. zum 6. Gefahrtarif. Diese Anpassung erfolgt turnusgemäß auf Basis von § 157 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII, das die Berufsgenossenschaften verpflichtet, ihr Beitragssystem alle sechs Jahre an die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen anzupassen. Ziel ist eine faire Verteilung der Kostenbelastung entsprechend der Unfall- und Gesundheitsrisiken in den verschiedenen Branchen.
Die Berechnung der Gefahrklassen
Im Rahmen des Gefahrtarifs werden Unternehmen mit ähnlichen Risikoprofilen zu sogenannten Gefahrtarifstellen zusammengefasst, die jeweils einer Gefahrklasse zugeordnet sind. Diese Gefahrklassen berechnet die BGW aus den Behandlungskosten, die sie in der jeweiligen Branche zu leisten hat im Verhältnis zu den Arbeitsentgelten und Versicherungssummen. So stellt die BGW sicher, dass Unternehmen mit höherem Risiko höhere Beiträge leisten, während Unternehmen mit geringerem Risiko niedrigere Beiträge zahlen.
Sechsjähriger Beobachtungszeitraum und Covid-19: Auswirkungen auf den neuen Gefahrtarif
Der sechsjährige Beobachtungszeitraum für die Berechnung des neuen 6. Gefahrtarifs umfasste die Jahre 2017 bis 2022 – Jahre, die durch die Covid-19-Pandemie und deren Folgen stark geprägt waren. Die Pandemie führte zu einem deutlichen Anstieg der Versicherungsfälle im Gesundheitsdienst, da Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt wurde und die daraus resultierenden Entschädigungslasten zunahmen. Diese Kosten konnten bisher noch nicht vollständig auf die betroffenen Branchen umgelegt werden, sind nun aber im 6. Gefahrtarif berücksichtigt.
Gute Nachrichten für Ergotherapiepraxen: Gefahrklasse sinkt
Trotz der allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitsdienst (s.o.) gibt es für Ergotherapiepraxen eine erfreuliche Entwicklung: Die Gefahrklasse für Ergotherapiepraxen sinkt im neuen Gefahrtarif von 4,38 auf 3,78. Als Faustregel gilt: Je geringer die Gefahrklasse, desto niedriger fallen die Beiträge bei gleichem Entgelt aus.
Fazit: Ergotherapiepraxen können sich also über prozentual niedrigere Beiträge zur BGW freuen.
Gültig ab Beitragsjahr 2025
Die Veränderungen durch den 6. Gefahrtarif werden ab dem 1. Januar 2025 wirksam. Da die Beitragsrechnungen jedoch immer jeweils rückwirkend für das vergangene Jahr erstellt werden, kommt der 6. Gefahrtarif erst im April 2026 in der (rückwirkenden) Beitragsrechnung für das Jahr 2025 zum Tragen.
Hier finden Sie den: 6. Gefahrtarif (Übersicht mit allen Gefahrklassen) - gilt ab 1.1.2025
Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite der BGW: Gefahrtarif - Grundlagen der Beitragsberechnung