Veröffentlicht am 20.12.2024
BED-Finanzmodul für Privatversicherte
Wie angekündigt haben nun Privatpatient*innen die Möglichkeit, sich bzgl. der Erstattung von Heilmittelleistungen (insbesondere über den beihilfefähigen Höchstsatz hinaus) zu informieren und von unabhängigen Expert*innen im Sinne des Verbraucherschutzes individuell zu diesem Thema beraten zu lassen.
Voraussetzung ist die Buchung des BED-Finanzmodul Full Services durch unser BED-Mitglied.
Wir stellen Ihnen eine Vorlage inkl. QR-Code für den direkten Zugang zur Antragsseite zur Verfügung, den Sie gerne in Ihrer Praxis aushängen oder gezielt bestimmten Patient*innen geben können.
BED-Finanzmodul für Angehörige
Auch der Zugang für die Angehörigen der BED-Finanzmodul-Full-Service-Buchenden ist nun - ebenfalls mit eine Vorlage inkl. QR-Code - online.
Alle Infos an einem Ort
Alle Informationen sowie die entsprechenden Vorlagen finden Sie in unserem Artikel: