Veröffentlicht am 10.01.2025
Seit dem 01. Januar gilt der neue allgemeine Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde.
Daraus ergibt sich auch eine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 556,- Euro monatlich als Obergrenze für Minijobs.
Ein Midijob bewegt sich ab 2025 zwischen 556,01 und 2.000,- Euro monatlich.
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