Veröffentlicht am 31.01.2025

In diesem Jahr starten wir mit der Frage des Monats eine neue Rubrik auf unserer Homepage.
Jeweils am letzten Freitag des Monats veröffentlichen wir eine Online-Befragung zu einem Thema aus der ambulanten Heilmittelversorgung. Zur Mitte des Folgemonats erfolgt eine Auswertung der Befragung, die wir natürlich auch veröffentlichen.
Mit ihrer Teilnahme helfen Sie, besondere Aspekte der Versorgung zu identifizieren. Aus den Antworten können wir wiederum eventuell einen Handlungsbedarf ableiten und an Politik und Selbstverwaltung adressieren.
Die Befragung ist dabei jeweils mit nur einer konkreten Frage und einem freien Textfeld für individuelle Anmerkungen kurz gehalten.
Die Teilnahme ist bewusst offen gehalten, so können nicht nur Therapeut*innen mitmachen, sondern alle Personen, die diese Fragestellung interessant und wichtig finden.
Wir sind sehr gespannt, wie sich diese Rubrik entwickelt und freuen uns auf eine rege Teilnahme.
Die Frage des Monats – Januar 2025 -
Im Januar starten wir mit einer Frage zu den Bedürfnissen psychisch Kranker bei der Versorgung mit Heilmitteln.
Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 4 SGB V ist insbesondere bei der Versorgung mit Heilmitteln den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung zu tragen. Die ambulante Heilmittelversorgung findet unter den Rahmenbedingungen der Heilmittelrichtlinie statt. Hier gilt es Verordnungen zu erhalten, Fristen einzuhalten, Verordnungen auf Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, Zuzahlungen einzuziehen und mit vorgegebenen Ressourcen die Therapie zu planen und durchzuführen.
In wie weit sind diese Rahmenbedingungen aus Ihrer Sicht geeignet, die besonderen Bedürfnisse psychisch Kranker zu berücksichtigen?