Veröffentlicht am 14.02.2025
Im Rahmen der Abrechnung ist es erforderlich, dass Sie stets die jeweils zutreffende Positionsnummer verwenden. Tatsächlich gibt es je nach Verordnung und Art der Heilmittelleistung für dasselbe Heilmittel unterschiedliche Positionsnummern. Dies dient u.a. der statistischen Zuordnung, aus der sich u.a. berufspolitische Maßnahmen ableiten lassen.
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