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Krankenkassen sind keine Bank

Veröffentlicht am 07.02.2025

Hin und wieder erfahren wir von Praxisinhabenden und Freien Mitarbeitenden, dass sie die Rechnungstellungen zeitlich nach ihrem finanziellen Bedarf durchführen. Abgearbeitete Verordnungen werden also bewusst zunächst liegen gelassen und erst abgerechnet, wenn dies aus Liquiditätsgründen gerade sinnvoll erscheint. Warum dieses Vorgehen nicht empfehlenswert ist, erläutern wir im Folgenden.  

Notwendige Korrekturen bei Absetzungen

Sofern ein formaler Fehler der oder des Verordnenden zu einer Absetzung führen sollte, ist die Wahrscheinlichkeit einer nachträglichen Korrektur durch die Arztpraxis höher, wenn das Ausstellungsdatum noch nicht zu weit in der Vergangenheit liegt. Auch möglicherweise notwendige erneute Unterschriften durch Patient*innen lassen sich zeitnah besser einholen. 

Unvorhergesehenes

Aufgrund der Frist von 9 Monaten nach Ende des Monats der letzten Behandlung, innerhalb derer die Abrechnung spätestens vollständig bei der Krankenkasse oder ihrer abrechnungsprüfenden Stelle eingegangen sein muss, kann es bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie Krankheit, Unfall, Krisen im familiären Umfeld, technische Pannen etc. entweder bei Ihnen selbst oder bei z.B. Ihrem Abrechnungszentrum dazu kommen, dass die Frist überschritten wird und damit der Vergütungsanspruch vollständig erlischt.

Steuerliche Lenkung

Aus steuerlichen Gründen kann es hin und wieder sinnvoll sein, die Einnahmen bewusst im einen oder anderen Jahr zu verbuchen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie dadurch nicht Ihren Vergütungsanspruch gefährden.

Empfehlung

Stellen Sie Ihre fertig abgearbeiteten Verordnungen zeitnah in Rechnung.

Sofern Sie für spätere Zeiträume Rücklagen bilden wollen, tun Sie dies bitte nicht, indem Sie die Verordnungen liegen lassen. Eine sehr einfache Möglichkeit, aktuell überschüssiges Geld zwischenzulagern stellt ein Tagesgeldkonto dar, auf welches Sie jederzeit zugreifen können.

Für absehbar länger dauernde Rücklagen gibt es weitere Finanzprodukte und Anlagemöglichkeiten, über welche Sie sich im Rahmen des BED-Finanzmoduls unabhängig und individuell beraten lassen können. 

 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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