Veröffentlicht am 07.02.2025
VIELGEFRAGT: Darf ich eine Blankoverordnung schon vor Ablauf der 16 Wochen abrechnen?
Ja.
Die Abrechnung einer abgeschlossenen Behandlung auf einer Blankoverordnung ist auch schon vor Ende der 16-wöchigen Gültigkeit zulässig. Damit verbunden ist jedoch im Bereich Ergotherapie das Risiko, dass bei unerwartetem erneuten Behandlungsbedarf aufgrund einer Diagnose mit identischen ersten beiden Stellen des ICD-10-Codes und derselben Diagnosegruppe innerhalb der 16-wöchigen Gültigkeit keine neue Verordnung in derselben Ergotherapiepraxis begonnen werden darf.
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