Veröffentlicht am 28.02.2025
Um Absetzungen zu vermeiden ist es wichtig, dass Verordnungen nicht länger als zulässig unterbrochen werden.
Wie die Berechnung der zulässigen Unterbrechungstage funktioniert, erläutern wir Ihnen hier gerne genauer.
Weitere Details finden unsere Mitglieder in unserer
Herzlich Willkommen beim Bundesverband für Ergotherapeut*innen in Deutschland, BED e.V.. Wir haben heute eine wichtige Information für Sie zum Thema Unterbrechungsfristen bei Nicht-BLANKO-Verordnungen. Bei Nicht-BLANKO-Verordnungen dürfen wir 70 Tage begründete Unterbrechung je Verordnung haben, und ich möchte heute einmal erläutern, wie diese 70 Tage gezählt werden. Es ist nämlich so, dass bei jeder Unterbrechung die ersten 14 Tage gar nicht mitgezählt werden. Das heißt wenn wir z.B. 20 behandlungsfreie Kalendertage haben, dann ziehen wir die ersten 14 Tage ab, und haben dann nur noch sechs Tage, die wir auf die 70 Tage anrechnen. Wenn wir dann eine weitere Unterbrechung von z.B. 34 behandlungsfreien Tagen haben, ziehen wir wieder die ersten 14 Tage ab, sodass wir nur 20 Tage hier bei dieser Unterbrechung zählen. Und in unserem Beispiel hier haben wir dann noch eine weitere Unterbrechung von 58 behandlungsfreien Tagen, auch hier zählen wir die ersten 14 Tage nicht mit, sodass nur 44 Tage gezählt werden. Und das würde für diese Beispiel-Verordnung bedeuten: wir hätten Unterbrechungen von 6 + 20 + 44, also genau 70 Tage begründete Unterbrechung, das ist natürlich wichtig: wir brauchen eine Begründung, das heißt Sie tragen das Begründungskürzel ein: F, K, oder T, das wissen Sie. Wir haben also hier 70 Tage begründete Unterbrechung und könnten auf diese Weise diese Verordnung so durchführen und ganz normal abrechnen. Und wichtig ist: wenn wir vier, fünf, sechs Unterbrechungen haben, die über 14 Tage hinausgehen, brauchen wir jedes Mal eine Begründung, und bei jeder dieser Unterbrechungen werden die ersten 14 Kalendertage nicht mitgezählt und nicht angerechnet auf die 70 möglichen Tage Unterbrechung insgesamt pro Verordnung. Das gilt für jede Nicht-BLANKO-Verordnung im Bereich Ergotherapie. Dies war eine wichtige Information für Sie vom BED e.V., bis zum nächsten Mal!