Veröffentlicht am 27.03.2025
Heilmittel nur gemäß Diagnosegruppe wählbar
Bei Blankoverordnungen wählen Sie das passende Heilmittel für die Behandlung aus. Beachten Sie dabei jedoch unbedingt, dass nur die Heilmittel zur Auswahl stehen, die in der verordneten Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog als vorrangige oder ergänzende Heilmittel zugelassen sind.
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