Veröffentlicht am 27.03.2025
Oder: Wie eine sinnvolle Ausnahmeregelung konterkariert wird
Sie wissen es längst:
- Jede Verordnung muss zunächst zu Ende bearbeitet werden, bevor mit einer neuen Verordnung mit derselben Diagnose (endstellig identischer ICD-10-Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe begonnen werden darf.
- Grundsätzlich müssen Verordnungen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen und bei Verordnungen des Entlassmanagements innerhalb von 7 Tagen.
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