Veröffentlicht am 10.04.2025
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© Canva/pixabay (Quark-Dose)
Am 27.03. veröffentlichte die GKV eine knappe Pressemitteilung ihres Verwaltungsrates. Darin hieß es: „Zum Schutz der Beitragszahlenden brauchen wir jetzt ein Ausgabenmoratorium in Form einer Grundlohnsummenanbindung der Leistungsausgaben, bis die notwendigen Strukturreformen greifen.“
Die Forderung nach einer generellen Grundlohnsummenanbindung waberte schon seit einigen Monaten durch die Gänge der Gesundheitspolitik in Berlin. Unser Vorstandsreferent Volker Brünger erläuterte im Interview mit der Plattform physio.de anschaulich, weshalb diese Forderung im Grunde unsinnig ist.
Lesen Sie das gesamte Interview hier --> Grundlohnsummen-Bindung: Das sagt der Experte dazu
Grundlohnsumme – Was ist das eigentlich?
Die Grundlage für die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung bildet das Bruttoarbeitseinkommen der Versicherten. Die Grundlohnsumme ist die bundesweite Gesamtsumme des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, aus dem die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung errechnet werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den gesetzlichen Auftrag (§ 71 Abs. 3 SGB V), die jährliche Änderung der Grundlohnsumme festzustellen.
Die Forderung nach einer Anbindung an die Grundlohnsummenentwicklung bedeutet konkret, dass die Vergütungen künftig nicht stärker steigen dürfen als die jeweilige Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen.
Unsinnige Forderung der GKV
Die Grundlohnsummenbindung wurde im Heilmittelbereich aus gutem Grund abgeschafft. Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass dies auch so bleibt. Und bei allem Verständnis für die derzeitig schlechte Finanzsituation der GKV: Deren Verantwortliche müssten doch eigentlich sehr genau wissen, dass ihre Forderung ohne nennenswerten Effekt auf die Ausgabenentwicklung bleiben würde.