Trotz angespannter GKV-Finanzen wurde eine Vergütungsanpassung durchgesetzt – basierend auf Inflation, Tarifabschluss im öffentlichen Dienst und Gewerbemietenindex. Die Anpassung erfolgt in zwei Stufen, mit besonderem Fokus auf den Hausbesuchszuschlag.
Mit Wirkung zum 01.07.2025 tritt eine weitere Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V in Kraft. Die maßgeblichen Podologieverbände und der GKV-Spitzenverband haben zentrale Anliegen aus den Podologiepraxen aufgenommen und beispielsweise die Nagelspangenversorgung vereinfacht. Leistungsbereiche wurden neu strukturiert, wodurch der Bürokratieaufwand verringert werden soll.
Dies meldet der Verband Deutscher Podologen in einer Pressemitteilung. Die Änderungsvereinbarung sowie die neue Vergütungsvereinbarung stehen ebenfalls zur Verfügung: