Veröffentlicht am 26.03.2013
Bereits zum 4. Mal in Folge nahm der BED e.V. an der Konferenz teil.
Im Gegensatz zur doch sehr allgemein gehaltenen
Pressemitteilung der BAK dient die Veranstaltung vorwiegend dem direkten Austausch zwischen Bundesärztekammer und den Verbänden der Gesundheitsfachberufe.
Der BED e.V. machte bei der Bundesärztekammer noch einmal deutlich, dass die Änderungen durch das Versorgungsstrukturgesetz in Form der langfristigen Genehmigung von Verordnungen sowie den bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten, bei denen die dort enthaltenen Diagnosen nicht in das ärztliche Budget fallen und damit für diese Diagnosen ein Regress ausgeschlossen ist, zwar ärzteseitig gut angenommen werden, dass jedoch insbesondere in der Region Nordrhein, aber auch vereinzelt in anderen KV-Gebieten (Gebieten der jeweiligen kassenärztlichen Landesvereinigungen), Ärzte diese Listen als Ausschließlichkeitslisten interpretieren.
Dies hat zur Folge, dass viele Patienten der Regelversorgung (mit Diagnosen, die eine Heilmittelleistung erfordern, die jedoch keine Praxisbesonderheit darstellen oder nicht langfristiger Natur sind) keine Verordnungen mehr erhalten oder diese nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung ausgestellt werden.
Der BED e.V. hat die Ärztekammer daher gebeten die Kassenärztlichen Vereinigungen um Klarstellung bei den Ärzten zu bitten, wie dies der Bundesverband für Ergotherapeuten selbst bereits auch an die KVn kommuniziert hat.
Frau Repschläger vom IFK (Bundesverband der selbstständigen Physiotherapeuten) berichtete des Weiteren von ersten Ergebnissen des Modellprojektes, indem Ärzte zwar eine Verordnung ausstellen, das Heilmittel und die Frequenz jedoch vom Physiotherapeuten gewählt wird.
Die ersten Untersuchungen zeigen, dass zumeist von Physiotherapeuten zwar die teureren Heilmittel gewählt werden und oft auch eine höhere Frequenz, dass sich jedoch die Verweildauer der Patienten bis zum Behandlungsabschluss erheblich verkürzt. Die Ergebnisse sind zwar noch nicht repräsentativ, decken sich jedoch mit den bisherigen Erkenntnissen.
Darüber hinaus stellte die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf der Konferenz die neue Bedarfsplanung für Ärzte vor. Diese reglementiert die ärztliche Niederlassung und soll zukünftig für eine gerechtere Verteilung der Ärzte basierend auf der tatsächlich notwendigen Versorgung der Bevölkerung unter Berücksichtigung von den jeweiligen Einzugsgebieten sorgen.
Die Anzahl der Allgemein- sowie der Facharztsitze soll sich damit im ländlichen Bereich erhöhen.
Zudem führte der BED e.V. auf der Konferenz interne Gespräche mit Mitarbeitern der Bundesärztekammer zum aktuellen Stand der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, sowie der Probleme die mit dieser in Praxen einhergehen.