Veröffentlicht am 25.04.2025
Mündliche Verhandlung vor der Schiedsstelle am 10.07.25
Die Anträge für die Entscheidung der Schiedsstelle wurden von BED und DVE fristgerecht eingereicht. Der GKV-Spitzenverband hat nun bis zum 21.05.2025 Zeit, zu diesen Anträgen Stellung zu nehmen und eigene Anträge zu stellen und zu begründen. Dieser Einlassung des GKV-SV sehen wir mit Spannung entgegen.
Den Termin für die mündliche Verhandlung hat die Schiedsstelle für den 10.07.2025 festgelegt. Dadurch wird es neue Preise voraussichtlich frühestens ab dem 01.08.2025 geben.
Differierende Anträge der Ergotherapie-Verbände
Es ist kein Geheimnis, dass wir als BED – im Gegensatz zu DVE und GKV-Spitzenverband – die bisherige Vergütungshöhe aus triftigen Gründen als nicht angemessen für eine wirtschaftlich tragfähige Praxisführung ansehen. Eine reine Fortschreibung der im Jahr 2024 zwischen GKV und DVE vereinbarten Berechnungsgrundlage würde aktuell zu einer Preiserhöhung von 7,89 % führen.
Im Verhandlungsverlauf hatten wir im Sinne einer schnellen Einigung ohne Anrufung der Schiedsstelle signalisiert, dass wir ein solches Ergebnis unter Vorbehalt und Aufrechterhaltung unserer Klagen mittragen würden, um zeitnah zumindest diese Vergütungserhöhung für die Praxen und ihre Angestellten sicherzustellen. Eine solche Einigung verhinderte der GKV-SV, indem er nur noch die Hälfte dessen anbot, was die Kostenträger im vergangenen Jahr selbst als wirtschaftliche Berechnungsgrundlage betrachteten.
Zur Einordnung: Die Berechnungsgrundlage kam im vergangenen Jahr durch das Zusammenwirken der Kostenträgerseite (GKV) mit dem DVE zustande – ein Zusammenschluss, der gemäß der Geschäftsordnung der Schiedsstelle bereits zu einer entscheidenden Mehrheit führt. Die drei Stimmen der Unparteiischen bleiben in solchen Fällen wirkungslos – ein Umstand, der der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers entgegensteht: nämlich einen echten Interessenausgleich zwischen den Belangen der Therapierenden und denen der Kostenträger zu ermöglichen.
Im nun laufenden Schiedsverfahren haben wir daher unsere konkrete Forderung nach einem wirtschafltichen einheitlichen Minutenpreis in Höhe von 1,94 Euro für das Jahr 2025 eingebracht und im Detail begründet.
BED-Forderung: Durchaus realistisch
In unseren Anträgen haben wir erneut darauf hingewiesen, dass bereits im ersten Schiedsverfahren die damals noch gemeinsame Forderung der Ergotherapieverbände einem einheitlichen Minutenpreis von 1,58 Euro entsprach. Allein die Fortschreibung dieser Forderung auf Basis der tatsächlichen Kostenentwicklung führt zu unserer aktuellen Forderung von 1,94 Euro pro Minute.
Im Detail ist die Berechnung komplexer, da unsere Forderung auch Komponenten enthält, die bislang in der Preisbildung unberücksichtigt geblieben sind.
Über die konkreten Inhalte unserer Forderung werden wir gesondert informieren – ebenso über den weiteren Verlauf des Schiedsverfahrens.