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5. Mai: Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Veröffentlicht am 02.05.2025

Seit 1992 ist der 5. Mai ein bedeutender Aktionstag: Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Unterstützer*innen machen an diesem Tag auf bestehende Barrieren und fehlende Teilhabe aufmerksam. Ziel des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist es, auf Missstände hinzuweisen und für eine inklusive Gesellschaft einzutreten.​

Trotz gesetzlicher Grundlagen – wie der UN-Behindertenrechtskonvention – erleben viele Menschen mit Behinderung auch heute noch Ausgrenzung, fehlende Barrierefreiheit und Benachteiligung im Alltag.​

Warum ist der Protesttag 2025 besonders relevant?

In der letzten Legislaturperiode wurden wichtige Reformen wie die des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und des Behindertengleichstellungsgesetzes angestoßen, jedoch durch vorgezogene Neuwahlen gestoppt. Mit der neuen Regierung steht nun ein Neustart an.

Eine Umfrage zeigt, dass 67 % der Menschen mit Behinderung befürchten, dass ihre Belange von Politiker*innen in der neuen Legislaturperiode weniger beachtet werden. Zudem erwarten viele eine Zunahme von Behindertenfeindlichkeit. ​

Aktionszeitraum und Mitmachmöglichkeiten

Der Aktionszeitraum erstreckt sich vom 26. April bis zum 11. Mai 2025. In dieser Zeit finden bundesweit zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt, organisiert und unterstützt durch Aktion Mensch. 
Eine Übersicht aller Aktionen, Materialien und Mitmachmöglichkeiten finden Sie hier:🔗 aktion-mensch.de/protesttag

Ein Tag für Sichtbarkeit – ein Zeichen für Gleichstellung

Der 5. Mai ist ein Tag, der gesellschaftliche Teilhabe in den Mittelpunkt rückt. Als Berufsverband unterstützen wir die Ziele des Protesttags und setzen uns für mehr Inklusion und Barrierefreiheit ein – nicht nur heute, sondern das ganze Jahr über.​
#WirSind10Millionen

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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