Veröffentlicht am 04.06.2025
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Die aktuelle Frage des Monats befasst sich mit der möglichen Weiterentwicklung der Blankoverordnung.
Seit nunmehr über einem Jahr konnten in der Praxis Erfahrungen mit der neuen Regelversorgung nach § 125a SGB V (Blankoverordnung) gesammelt werden. Bisher besteht Konsens bei den Vertragspartnern, dass bei einer Weiterentwicklung insbesondere pädiatrische Diagnosen berücksichtigt werden sollen.
Mit dieser Befragung möchten wir Ihre Einschätzung als Praktiker einholen: Wie sollte eine Weiterentwicklung der Blankoverordnung ausgestaltet werden?
Die Befragung ist wieder sehr kurz gehalten. Am Ende haben Sie wieder die Möglichkeit eigene Gedanken, Fragen oder Hinweise zu ergänzen.
Zur Teilnahme aufgerufen sind verbandsunabhängig alle Ergotherapeut*innen, die in der ambulanten Versorgung tätig sind.
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