Veröffentlicht am 13.06.2025
Immer mal wieder erhalten wir Informationen über offenbar falsche Aussagen durch Kassenmitarbeitende, Softwareanbieter oder Abrechnungszentren.
Ob tatsächlich falsche Aussagen getroffen wurden oder "nur" ein Missverständnis besteht, können wir nicht immer nachvollziehen, weil wir natürlich bei den Telefonaten, welche Sie mit den betreffenden Stellen führen, nicht dabei sind.
Teilweise liegen uns jedoch auch schriftliche Falschaussagen oder mindestens irreführende unvollständige Aussagen vor.
Uns ist an dieser Stelle vor allem wichtig,
- Dinge richtig zu stellen,
- Sie vor Absetzungen zu bewahren und
- dafür zu sensibilisieren, dass möglicherweise nicht jede Information korrekt ist, die Sie andernorts erhalten.
Beispiel: Blanko Rückseiteneintrag
Auf der zweiten Seite einer Blankoverordnung muss jeweils zusätzlich zum Heilmittel die Minutenzahl der am Patienten durchgeführten Behandlungszeit eingetragen werden, also z.B. "MFB 45".
Das ist eindeutig in der Anlage 3 des Blanko-Vertrages unter Punkt 2 o) Bestätigungsfeld so geregelt.
Auch wenn Kassenmitarbeitende möglicherweise etwas anderes behaupten, gilt diese vertraglich festgelegte Regelung.
Verlässliche Informationen
Bei uns erhalten Sie fundierte Informationen und klare Handlungsempfehlungen auch in schwierigen Situationen.
Wir beraten Sie individuell und persönlich -> zu dem Thema, das Sie gerade bewegt.
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Ihr Team vom BED e.V.