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Athera verkauft rund 60 Praxisstandorte an Apelos Therapie GmbH

Veröffentlicht am 20.06.2025

Einst hatte die Athera GmbH über 120 Praxisstandorte für Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und Osteopathie in ihrem Verbund. Seit längerem wurde über Probleme gemunkelt, die nun zur Gewissheit wurden: Die Apelos Therapie GmbH (ehemals Physio Holding GmbH) übernimmt zum 1.8.2025 rund 60 Standorte von Athera. Das Bundeskartellamt hat bereits zugestimmt.

Während sich die Mitarbeitenden der verkauften Standorte durch die Übernahme eine Chance auf Veränderung bei der Unternehmenskultur erhoffen dürfen (APELOS Therapie als Arbeitgeber: Gehalt, Karriere, Benefits, Unternehmenskultur), geht es formal für sie weiter wie bisher: Ihre Arbeitsplätze sind bei einem Betriebsübergang nach §613a BGB gesichert und gehen an die Apelos GmbH über. Zeitungsberichten zufolge verbleiben die übrigen 36 Standorte bei Athera und werden restrukturiert.

Michael Reeder verkaufte 2019 seine über 100 Rehacon-Praxisstandorte an Waterland Private Equity. Daraus entstand der Athera-Verbund. Reeder sagte zur Bedeutung des Verkaufs der Athera-Praxen an Apelos gegenüber dem BED e.V.: „Die einzig relevante Bedeutung bzw. Schlussfolgerung daraus ist, dass Private Equity Unternehmen den Markt der Heilmittelerbringer nicht wirklich verstanden haben und deren strategischen Schablonen gerade nicht auf Berufsgruppen passen, bei denen Menschen eine wichtige Rolle spielen.“

Unsere Anfrage an die Geschäftsführung der Athera GmbH zu einer Stellungnahme blieb bis zur Veröffentlichung unbeantwortet.

Was ist Private Equity?

Private Equity bedeutet, dass Investoren in nicht-börsennotierte Unternehmen investieren, um sie mit Geld, Know-how und oft harten Maßnahmen profitabler zu machen. Ziel ist meistens, die Firma nach ein paar Jahren teurer weiterzuverkaufen – manchmal bleibt da für Mitarbeitende und Patient*innenservice nicht viel übrig.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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