Veröffentlicht am 30.07.2025
Aktualisiert am 31.07.2025
Eine nächste Verordnung darf erst nach dem letzten Gültigkeitstag der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden.
Eine Blankoverordnung ist ab Ausstellungsdatum genau 16 Wochen gültig.
Dabei fällt der letzte Gültigkeitstag immer auf denselben Wochentag wie das Ausstellungsdatum.
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