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Schulgeldfreiheit in den Therapieberufen – kein Selbstläufer

Veröffentlicht am 11.09.2025

2019 war Schleswig-Holstein Vorreiter: Als erstes Bundesland schaffte es das Schulgeld für die Ausbildung in den Therapieberufen ab. Ein großer Erfolg – aber keiner, der von selbst kam. Dahinter standen jahrelange Gespräche, Protestaktionen und der Druck von vielen engagierten Therapierenden. Auch auf Bundesebene schien Bewegung in Sicht: Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn stellte eine bundeseinheitliche Lösung in Aussicht.

Große Pläne, wenig Umsetzung

2020 folgte ein wichtiger Schritt: Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe veröffentlichte ein Eckpunktepapier zur „Neuordnung und Stärkung der Gesundheitsfachberufe“. Ganz oben auf der Liste:

  • Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe
  • Einführung einer Ausbildungsvergütung

Beides sollte die Berufe attraktiver machen und verhindern, dass einzelne Fachrichtungen gegeneinander ausgespielt werden. Doch bis heute ist aus diesen Plänen nichts geworden. Ein Referentenentwurf für ein neues Physiotherapiegesetz tauchte Ende 2023 zwar auf, scheiterte aber in der Ampel-Regierung – offenbar am Widerstand des FDP-geführten Finanzministeriums.

Flickenteppich statt klarer Regeln

Weil der Bund untätig blieb, haben viele Bundesländer eigene Lösungen eingeführt. Doch die sehen sehr unterschiedlich aus:

  • In Baden-Württemberg gibt es nur einen Zuschuss.
  • In Nordrhein-Westfalen übernimmt das Land die vollen Kosten.
  • In Mecklenburg-Vorpommern läuft die Förderung schon 2025 aus.
  • In Niedersachsen gilt sie unbefristet.

Zudem gibt es in den meisten Fällen keinen Rechtsanspruch auf die Zuschüsse. Wenn ein Land sparen muss, können die Förderungen schnell gestrichen werden. Ausbildungsinteressierte werden dadurch verunsichert – manche entscheiden sich sogar gegen den Beruf, weil die Finanzierung zu unsicher ist.

Hinzu kommt: Die Förderungen laufen in mehreren Ländern bald aus (z. B. 2025 in Mecklenburg-Vorpommern, 2026 in NRW und Bayern, 2027 in Hessen). Wer heute mit der Ausbildung startet, braucht aber Planungssicherheit bis mindestens 2028.

Ungleiche Chancen zwischen den Berufen

Noch ein Problem: Die Bundesregierung plant offenbar, die Berufsgesetze nacheinander zu reformieren. Das könnte bedeuten, dass Physiotherapeut*innen schon deutlich früher von Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung profitieren – während Ergotherapeut*innen oder andere Berufe warten müssen. Für die Konkurrenz um Nachwuchs wäre das fatal.

Was jetzt passieren muss

Die Zeit drängt. Anstatt auf eine langwierige Reform der Berufsgesetze zu hoffen, braucht es sofort eine Ausbildungsoffensive für die Therapieberufe:

  • Bundeseinheitliche, verbindliche Vorgaben zur Finanzierung der Ausbildung
  • Verlässliche Einführung einer Ausbildungsvergütung

Nur so bleibt die Ausbildung attraktiv und planbar – für die Schulen, für Lehrkräfte und vor allem für die Auszubildenden. Dafür setzen wir uns als BED mit Nachdruck ein.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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