Veröffentlicht am 26.09.2025
VIELGEFRAGT: Kann die TML-Pauschale von 1.000 Euro für telemedizinische Leistungen in 2025 erneut beantragt werden, wenn sie für 2024 schon ausgezahlt wurde?
Ja.
Die Pauschale zur Abgeltung der technischen Aufwendungen im Zusammenhang mit Videotherapie konnte insgesamt 3x beantragt und ausgezahlt werden, sofern die Voraussetzungen im jeweiligen Jahr erfüllt und der Antrag im jeweiligen Jahr gestellt wurde bzw. wird. Dies war und ist möglich in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Wer also bereits in 2023 und/oder 2024 die TML-Pauschale beantragt und erhalten hat, kann diese auch für 2025 noch einmal beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Maximal möglich wären also 3x 1.000 Euro, ingesamt also 3.000 Euro Auszahlung über die Jahre 2023, 2024 und 2025.
Frist beachten
Eine rückwirkende Beantragung für vergangende Zeiträume ist dabei jedoch nicht möglich. Umso wichtiger: Stellen Sie noch in diesem Jahr Ihren Antrag für die Pauschale für 2025.
VORAUSSETZUNGEN FÜR 1.000 € -PAUSCHALE
- Mindestens EINE durchgeführte Videotherapie pro Jahr (Nachweis muss vorhanden sein, jedoch nicht mit eingereicht werden, Abrechnung über die Telemedizin-Positionsnummer)
- Vertrag mit einem zertifizierten Videodienstanbieter, z.B. kostenfrei bis 25.10.2026 durch kostenfreie Vor-Registrierung bei TherapieFix UND
- Nachweis über den Kauf einer Hardwarekomponente, z.B. Kabel, Kamera, Maus, Tablett, PC, o.ä., wobei der Kaufpreis im jeweiligen Jahr auch deutlich unter 1.000 Euro liegen kann
Der Antrag für 2025 muss noch innerhalb 2025 gestellt werden. Gerne beraten wir Sie!