Veröffentlicht am 10.10.2025
VIELGEFRAGT: Darf ich alle Heilmittel bei Blanko durchführen?
Nein.
Abhängig von verordneter Diagnosegruppe
Beachten Sie bzgl. der Heilmittelauswahl immer die Vorgaben im Heilmittelkatalog. Zulässig sind nur die Heilmittel, die in der verordneten Diagnosegruppe aufgeführt sind:
Dies sind bei
SB1
PS3
PS4
Die Entscheidung über die Durchführung als Einzel-, Parallel-, Gruppenbehandlung, Beratung zur Integration (bis zu 2x je Blanko-VO) und auch telemedizinisch therapeutisch sinnvoll und durchführbar ist, liegt bei BLANKO-Verordnungen alleine bei der oder dem Therapierenden.
Selbstverständlich können Schienenbau und thermische Anwendungen nicht telemedizisch erfolgen.