Veröffentlicht am 29.10.2025
Aktualisiert am 18.08.2026
Zustimmung von Verordnender*m und Patient*in erforderlich
Nach Zustimmung der betreffenden Patient*innen und der/des Verordnenden dürfen Sie bei verordneten Einzelbehandlungen auch Gruppentherapien durchführen.
Halten Sie dabei jedoch unbedingt die formalen Vorgaben ein, damit Sie Ihre Leistungen auch problemlos vergütet bekommen.
Wir erläutern unseren Mitgliedern, worauf es ankommt.
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